Im Trauerfall

Wenn der Sterbefall im Hause eingetreten ist und es war damit zu rechnen, dann haben Sie erstmal die Zeit um in aller Ruhe Abschied zu nehmen.


Rufen Sie möglichst den behandelnden Arzt oder den Bereitschaftsarzt an.


  Die Feuerwehr ist nicht mehr zuständig. Es würde das Verfahren der Beschlagnahme durch die Polizei erfolgen! Das sind mehr Aufregungen, als Sie jetzt brauchen können.


Nachdem der Arzt bei Ihnen war und den Totenschein ausgefüllt hat, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 30 36 49 28 an.

 

Wir veranlassen die zeitnahe und pietätvolle Abholung des Verstorbenen durch die Firma Gustav Schöne.
Danach stehen wir Ihnen, wann Sie es wollen, zu einem Hausbesuch zur Verfügung oder Sie kommen nach telefonischer Absprache zu einer ersten Kontaktaufnahme zu uns.

 

Tritt der Tod im Krankenhaus ein, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns und wir kümmern uns dann um die entsprechenden Papiere in der Klinik und den Aufenthaltsort des Verstorbenen.

Folgende Papiere sind in der Regel für die Bestattung notwendig:

 

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch oder Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen auch das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten auch die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentennummern und Versorgungsnummern
  • Policen von Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen
  • Grabkarte oder Bezeichnung einer reservierten Grabstelle